Regulierung & Aufsicht

Höchste Sicherheitsstandards und staatliche Aufsicht zu Ihrem Schutz.

Die Erbringung von Trustee-Dienstleistungen in der Schweiz ist gesetzlich im Finanzinstitutsgesetz (FINIG) verankert. Gamsa S.A. ist ordentlich im Register der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) erfasst und untersteht der laufenden Prüfung durch die staatlich anerkannte Aufsichtsorganisation OSIF. Dieser klare regulatorische Rahmen verspricht unseren Mandanten lückenlose Sicherheit und strikte Einhaltung aller Schweizer Finanzmarktstandards.

FINMA-reguliert Überwacht durch OSIF

Registrierung bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA)

Als bewilligter Trustee ist Gamsa S.A. offiziell im staatlichen FINMA-Register eingetragen (Art. 17 i.V.m. 74 FINIG). Der Eintrag bestätigt offiziell die vollständige Erfüllung aller gesetzlichen Vorgaben nach FINIG sowie des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG/FinSA).

FINMA-Verzeichnis einsehen (PDF)

+ finma

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Autorité fédérale de surveillance des marchés financiers FINMA
Autorità federale di vigilanza sui mercati finanziari FINMA
Swiss Financial Market Supervisory Authority FINMA

Registrierungsdaten

Name
Gamsa S.A.
Adresse
Rue du Conseil-Général 6, 1205 Genève

Was bedeutet das für unsere Mandant:innen?

Strikte Einhaltung gesetzlich definierter Standards und finanzmarktrechtlicher Schutzvorgaben.

Strukturierte Unternehmensführung mit transparent zugewiesenen Kompetenzen und Kontrollabläufen.

Regelmäßige externe Audits und lückenlose Compliance-Prüfungen durch die Aufsichtsbehörde OSIF.

Transparent geführte Berichterstattung und lückenlose Dokumentation sämtlicher Mandatsentscheidungen.

Transparenz zu unserem Leistungsumfang

Klar abgegrenzter Tätigkeitsbereich: Als unabhängiger Trustee erbringen wir keine eigenen Bankgeschäfte und führen keine eigenen Depots für Kundenfinanzmitteln. Sämtliche Vermögenswerte werden ausschließlich auf den Namen des Mandanten bei erstklassigen, eigenständigen Bankinstituten verwahrt.

Hinweis zur Einlagensicherung

Im Geltungsbereich der Europäischen Union sind Bankguthaben auf Festgeld- und Tagesgeldkonten nach der EU-Richtlinie 2014/49/EU (Deposit Guarantee Schemes Directive, DGSD) mit bis zu 100.000 EUR je Kunde und Institut gesetzlich abgesichert. Dieser Schutz gilt gleichermaßen für Privatpersonen wie juristische Einheiten und deckt das Guthaben samt aufgelaufener Zinsansprüche ab.

Für Institute im Vereinigten Königreich greift der Schutz des Financial Services Compensation Scheme (FSCS) mit einer Sicherungsgrenze von bis zu 85.000 GBP pro Anleger und Kreditinstitut.

Der finale Schutzumfang bemisst sich nach:

  • dem jeweiligen nationalen Jurisdiktionsbereich
  • der Bonität und Zugehörigkeit der kontoführenden Bank
  • den spezifischen Bestimmungen des jeweiligen Einlagensicherungsfonds
  • sowie den vereinbarten Vertragskonditionen der Bank.

Hinweis: Die dargestellten Angaben dienen rein der allgemeinen Orientierung und stellen keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar.

Wichtiger Hinweis & Disclaimer

Gamsa S.A. untersteht als bewilligter Trustee der staatlichen Registrierung bei der FINMA und der laufenden Überwachung durch die Aufsichtsorganisation OSIF. Sämtliche Inhalte dienen rein zu Informationszwecken und stellen keine individuelle Anlageberatung dar.